Regelung des Jugendspielrechtes in der U15
In der Altersklasse U15 können Spieler und Spielerinnen für einen Verein antreten ohne einen Spielberechtigungseintrag für diesen Verein in ihrer Spielerlizenz J zu besitzen.
- Jugendliche sind für Jugendspiele der AK U15 spielberechtigt, wenn eine gültige Spielerlizenz J vorliegt.
- Der Spielberechtigungseintrag für den Verein, für den der Spieler/die Spielerin antritt, hat für die U15 keine Bedeutung für die Spielberechtigung.
- Vereine, die Mannschaften in der U15 mit unterschiedlichen Vereinsspielberechtigungs-einträgen melden, müssen bis zwei Wochen vor dem ersten Spieltag eine Mannschaftsmeldeliste mit allen Spielern und entsprechenden Einträgen der Vereinsspielberechtigung in den Spielerlizenzen J beim Jugendstaffelleiter einreichen. Diese Liste ist die verbindliche Spielerliste für die Saison.
- Jede Spielerin/Spieler kann nur für eine Vereinsmannschaft an der U15 Meisterschaftsserie teilnehmen.