Der HVV hat im April Anpassungen in Ordnungen und Durchführungsbestimmungen vorgenommen. Ziel ist es, den Spielbetrieb – insbesondere im Jugendbereich – klarer zu strukturieren, fairer zu gestalten und gleichzeitig stärker an die praktischen Anforderungen in den Vereinen anzupassen.
Dabei wurden die Ordnungsänderungen durch das Präsidium auf Grundlage entsprechender Vorlagen und inhaltlicher Vorarbeit der zuständigen Kommissionen beschlossen. Die Durchführungsbestimmungen wurden gemäß Satzung durch den Vorstand verabschiedet.
„Mit den Anpassungen reagieren wir ganz konkret auf das, was wir aus den Vereinen zurückgespiegelt bekommen – mehr Klarheit in den Regelungen, aber auch mehr Flexibilität dort, wo sie gebraucht wird.
Gerade im Jugendbereich geht es uns darum, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen Spielmöglichkeiten zu geben und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Vereine, Trainer und Ausrichter zu schaffen. Dass wir viele der Themen gemeinsam mit den Kommissionen entwickelt haben, zeigt, wie wichtig dieser enge Austausch für gute Lösungen ist.“
Christopher Fetting, HVV-Präsident
Alle Ordnungsänderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und werden dem nächsten ordentlichen Verbandstag zur Bestätigung vorgelegt.
Weiterentwicklungen der Regelungen im Jugendbereich
Auf Initiative der Jugendkommission gab es kleinere formelle Anpassungen in den Durchführungsbestimmungen für Meisterschaftswettbewerbe für die Altersklassen U20 bis U13.
Gleichzeitig wurde erstmals eine klare Regelung zum Geräuschpegel bei Jugendspieltagen eingeführt. Ziel ist es, die Belastung für Spielerinnen und Spieler, Trainer sowie Schiedsgerichte zu reduzieren – insbesondere vor dem Hintergrund langer Turniertage mit mehreren Spielen. Trommeln und Tröten sind künftig nur noch im Finalspiel zulässig, sofern dieses als Einzelspiel ausgetragen wird.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Einführung eines Zusatzspielrechts. Dieses ermöglicht es Jugendspielerinnen und -spielern, unter klar definierten Voraussetzungen zusätzlich für einen zweiten Verein aktiv zu sein. Damit schafft der Verband zusätzliche Spielmöglichkeiten und ermöglicht es, auch vereinzelte Jugendspielerinnen und -spieler in kleineren Vereinen gezielt zu fördern, ohne bestehende Strukturen zu gefährden.
Außerdem wurden die Regelungen zum Nichtantreten wurden geschärft. Künftig führt ein Nichtantreten bei Hessenmeisterschaften konsequent zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb. Gleichzeitig wird die Spieldokumentation weiterentwickelt: Ab sofort kann das digitale System eScore (SAMS Score) auch bereits in der U13 eingesetzt werden.
Klarheit und Fairness in Straf- und Gebührenordnung
Das Präsidium hat Anpassungen in der Strafordnung beschlossen, die insbesondere den Umgang mit Nichtantreten und Abmeldungen von Mannschaften im Jugendspielbetrieb betreffen.
Ziel der Änderungen ist es, mehr Klarheit, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu schaffen sowie die Gebührenordnung insgesamt sinnvoll und auch positiv an die Anforderungen des Jugendspielbetriebs anzupassen. Im Jugendspielbetrieb wird das Nichtantreten künftig konsequent sanktioniert. Dabei wird stärker danach differenziert, wann eine Abmeldung erfolgt, um eine verursachungsgerechte Bewertung zu ermöglichen.
Neue Durchführungsbestimmungen zur Jugendförderung
Mit Beschluss des Vorstands wurde zudem die Durchführungsbestimmung zur Jugendförderabgabe neu erarbeitet und in Kraft gesetzt.
Die grundsätzliche Einführung dieser Regelung war bereits auf dem letzten Verbandstag vorgestellt und inhaltlich angekündigt worden. Ziel bleibt unverändert: die Jugendarbeit im Verband nachhaltig zu entwickeln und zu stärken – nicht primär eine Abgabe zu erheben.
Im Mittelpunkt steht daher ein transparentes Bonuspunktesystem, mit dem Vereine ihre Jugendarbeit aktiv nachweisen können. Durch Maßnahmen wie die Teilnahme am Jugendspielbetrieb, die Ausrichtung von Spieltagen, die Zusammenarbeit mit Schulen oder die Ausbildung von jungen Trainerinnen und Trainern können Vereine die Jugendförderabgabe reduzieren oder vollständig vermeiden.
Die zugrunde liegende Idee ist klar: Motivation zur Jugendarbeit soll im Vordergrund stehen. Die Abgabe greift nur dort, wo entsprechende Aktivitäten nicht umgesetzt werden – und dient dann als Instrument, um Maßnahmen der Jugendförderung im HVV und in seinen Mitgliedsvereinen gezielt zu unterstützen.
In Anlehnung an die Leitgedanken des derzeit in Aktualisierung befindlichen Jugendförderkonzeptes werden mit dem Bonuspunktekatalog bewusst neue Anreize und Schwerpunkte gesetzt. Ziel ist es, Engagement im Jugendbereich sichtbar zu machen und gleichzeitig konkrete Entlastungsmöglichkeiten für engagierte Vereine zu schaffen.
Anpassungen im Schiedsrichterwesen
Für Schiedsrichterleistungen wird ein verbindlicher Abrechnungszeitraum in der Oberliga eingeführt, um Prozesse zu beschleunigen und Planungssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus werden Aus- und Fortbildungslehrgänge künftig stärker nach Lizenzstufen getrennt, um eine zielgerichtetere Ausbildung zu ermöglichen.
Neu ist zudem eine verbindliche Bestehensgrenze bei Fortbildungen: Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter müssen künftig mindestens 50 % der Prüfungsfragen korrekt beantworten, um die volle Verlängerung ihrer Lizenz von zwei Jahren zu erhalten. Wird diese Grenze nicht erreicht, erfolgt zunächst lediglich eine Verlängerung um ein Jahr. Damit wird die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Regelwerken gestärkt und die Qualität der Spielleitungen nachhaltig weiterentwickelt.
veröffentlicht am Dienstag, 5. Mai 2026 um 20:49; erstellt von Hessischer Volleyballverband,
letzte Änderung: 05.05.26, 21:33