Die bisherige „Coronavirus-Schutzverordnung“ wird in Hessen durch die „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV) ersetzt. Diese tritt am 2. April in Kraft, wormit die Auflagen für Sportveranstalungen (z. B.: 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Hygienekonzepte, Negativnachweise, Begrenzungen von Zuschauern) ersatzlos entfallen.
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
veröffentlicht am Samstag, 2. April 2022 um 09:36; erstellt von Hessischer Volleyballverband,
letzte Änderung: 02.04.22 09:36