Der Ausbildungslehrgang für die C-Lizenz Breitensport (früher Fachübungsleiter) und die C-Lizenz Leistungssport (früher C-Trainer) ist zusammengefasst.
Die Tätigkeit als Trainer/in im Breitensport umfasst die Anregung zur Betätigung im Volleyball als Freizeit- und Breitensport sowie die Gestaltung eines allgemeinen Übungs-/Trainingsbetriebes mit dazugehörigen Turnieren und Spielrunden.
Die Tätigkeit als Trainer/in im Leistungssport umfasst die Hinführung zur leistungs- und wettkampforientierten Betätigung im Sportspiel Volleyball sowie die Gestaltung des Grundlagentrainings (im Erwachsenenbereich bis Oberliga).
Die einzelnen Ausbildungsabschnitte gliedern sich in einen Grundlehrgang, einen Aufbaulehrgang I und einen Aufbaulehrgang II, mit jeweils 40 Unterrichtseinheiten. Der Aufbaulehrgang II endet mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur). Wer diese Prüfung bestanden hat kann an dem sogenannten Prüfungslehrgang C-Lizenz teilnehmen. Diese Prüfung besteht aus der Ausarbeitung einer Trainingseinheit mit praktischer Lehrprobe. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden werden, erfolgt beim Prüfungslehrgang noch eine mündliche Prüfung.
Grundlehrgang:
Prüfungslehrgang:
Für die Erlangung der C-Lizenz Breitensport müssen alle Module der Ausbildung vollständig besucht werden und zwei Hospitationen bei einer B-Trainerin bzw. einem B-Trainer oder bei einer Mannschaft ab Oberliga aufwärts oder einem Lehrgang eines der jugendlichen Hessenkaders durchgeführt werden. Sowohl die schriftliche Prüfung wie auch die Lehrprobe sind zu bestehen. Wer bei der schriftlichen Prüfung (Klausur) durchfällt kann dies mit einer mündlichen Prüfung ausgleichen. Die Teilnahme an der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrprobe.
Für die C-Lizenz Leistungssport muss die schriftliche Prüfung zwingend bestanden sowie die Lehrprobe mit einem + vom Prüfungsausschuss bewertet werden!
Studierende, die Volleyball als Schwerpunktfach belegen und einen schriftlichen Nachweis darüber vorlegen, müssen zur Erlangung der C-Lizenz nur am Aufbaulehrgang II teilnehmen, ohne die Klausur mitzuschreiben. Die Lehrprobe mit einem + bestanden werden. Die Anmeldung und Prüfungszulassungsvoraussetzungen gelten wie oben beschrieben.
Die C-Lizenz ist im gesamten Bereich des DVV gültig.
Die Gültigkeitsdauer der C-Lizenz beträgt 4 Jahre.
Die Gültigkeit der Lizenz wird um 4 Jahre verlängert, wenn der/die Inhaber/in spätestens im 4. Jahr der Gültigkeit an einer mindestens 20 Unterrichtseinheiten umfassenden Fortbildung teilgenommen hat.
Die Fortbildung kann durch jeden Landesverband des DVV sowie nach Absprache mit der Lehrkommission auch durch andere Ausbildungsträger im Sinne der Rahmenrichtlinien für die Übungsleiterausbildung des DSB erfolgen.
Kommt ein/e Lizenzinhaber/in seiner Fortbildungspflicht nicht während der Gültigkeit nach, so muss an einer Fortbildung von mindestens 30 Unterrichtseinheiten teilgenommen werden.
Die Anmeldung zu Aus- und Fortbildungen erfolgt online. Sollte die Zahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl überschreiten, werden zunächst die Personen berücksichtigt, denen im Vorjahr abgesagt werden musste; ansonsten gilt das Datum der Anmeldung.
Die Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
Der HVV nimmt für diese Lehrgänge keinen Bankeinzug vor.